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31.01.2024 EU-News

An­fech­tung

Stock-Glyphosat

Anfechtung der Zulassungsverlängerung für das Umweltgift Glyphosat

Die bisherige Zulassung des Totalherbizids Glyphosat hatte Gültigkeit bis zum 15. Dezember 2023. Am 28. November 2023 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung um weitere 10 Jahre.

Laut EU-Gesetzgebung ist die Kommission dazu verpflichtet, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss (für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel – „SCOPAFF“) und im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erreicht wird. Die Verordnung wurde folglich am 29. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die Gültigkeit ist ab dem 16. Dezember gegeben (vgl.: https://bit.ly/euvo-glyphosat-2023).

Zahlreiche NGOs werden aber nun über das „Pestizid Aktions-Netzwerk PAN“ die Zulassung vor dem EU-Gericht anfechten! Sie stützen sich dabei auf EU-Recht-Vorgaben für menschliche Gesundheit und Umwelt und erinnern daran, dass das Vorsorgeprinzip die Grundlage der Pestizidgesetzgebung darstellt. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen eine Beeinträchtigung des Mikrobioms, was aber keine Berücksichtigung findet aufgrund „nicht vorhandener Richtlinien für eine Risikobewertung“. Aufsehen erregte nun eine erst Ende Oktober 2023 in Bologna veröffentlichte Studie, die signifikant kanzerogene Wirkungen im Lymphsystem von jungen Ratten nachwies, schon bei minimalen, von Behörden als sicher eingestuften, Glyphosat-Dosen. An dieser international durchgeführten Studie des renommierten Collegiums Ramazzini wirkten Wissenschaftler aus den USA (Boston College, University of California) und Europa (Universität von Padua; Kings College; Universität Kopenhagen) mit. Es soll sich um die umfassendste toxikologische Studie handeln, die jemals in Zusammenhang mit Glyphosat-Produkten durchgeführt wurde. 

In Österreich beschloss man zwar bereits 2021 unter Grüner Regierungsbeteiligung ein Teilverbot für Glyphosat. 

Jetzt geht es aber darum, auf breiter Ebene in der EU die Verlängerung der Zulassung zu verhindern. 

Enttäuschend, dass nun zusätzlich im EU-Parlament der Vorschlag der EU-Kommission zur Pestizidreduktion, die „Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ abgelehnt und einmal mehr die Interessen der Agrarindustrie gewahrt wurden. Für uns ist aber ohnehin klar: Nur biologisch produzierte Lebensmittel, die einer regelmäßigen, strengen Kontrolle unterliegen, sind ein Garant für gesunde Ernährung, vitale Böden und eine wirklich nachhaltig orientierte, Biodiversität fördernde Bewirtschaftung. 

-> act.greens-efa.eu

Karl Breitenseer
Karl Breitenseher

Vorstandsmitglied GBB Österreich

Umweltgemeinderat

Vizebürgermeister

Sprecher GBB NÖ

Bio-Schafbauer

[email protected]
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