Schwein gehabt? Fehlanzeige
Regierung zementiert den Vollspaltenboden ein
Auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung nun eine Neuregelung beim Vollspaltenboden im Schweinestall vorgelegt und keine Woche später im Parlament beschlossen. Wir Grünen haben in der abgelaufenen Periode alles daran gesetzt dieses Gesetz auch im Sinne einer ethisch vertretbaren Tierhaltung frühzeitig zu reparieren.
Rausgekommen ist jetzt ein Husch-Pfusch-Szenario – genau dem wollten wir entgegentreten, denn die Zeche für derartige Manöver zahlen die Bäuerinnen und Bauern und die Tiere.
Die nun von ÖVP und SPÖ groß gefeierte Vorverlegung der Frist für das Vollspalten-Aus auf 2034 ist wertlos, denn:
Ursprünglich war vorgesehen, dass im Jahr 2027 der dann langfristig gültige gesetzliche Mindeststandard festgelegt wird und dass dieser ab 2040 für alle bestehenden Schweineställe in Kraft tritt. Dieser künftige Mindeststandard hätte zentrale Tierwohlkriterien berücksichtigen müssen, was ohne mit Stroh eingestreuter Liegefläche und deutlich mehr Platz nicht erreichbar wäre.
Der „strukturierte Vollspaltenboden“ („dänisches Modell“), der seit 2023 als Neubaustandard gilt und den die Regierung nun ab 2034 vorschreiben will, war immer nur als für wenige Jahre geltender Zwischenschritt gedacht, weil das Tierleid damit nicht maßgeblich verringert wird. Er ist weiterhin ein Vollspaltenboden, nur eben in einem Drittel der Stallfläche mit weniger Spalten. Im Regierungsbeschluss ist zwar weiterhin die Rede von einem neuen, zukünftigen Mindeststandard, allerdings wurde die Frist für das Inkrafttreten nicht vorverlegt, sondern einfach gestrichen. Damit wurde der zentrale Punkt, der von den Grünen 2022 eingeleiteten Reform, gekippt. Die Regierung zementiert den Vollspaltenboden wohl doch bis zum St. Nimmerleinstag ein – halt mit ein paar Spalten weniger.
Tierwohl gibt Planungssicherheit, Kennzeichung bringt Nachfrage
Wer für die kommenden Jahre gerüstet sein will, darf nicht auf gesetzliche Mindeststandards setzen. Mehr Tierwohl bringt ein besseres Image, hebt die Akzeptanz und bringt auch Absatz – vor allem wenn sich die öffentliche Hand an ihre selbst auferlegten Vorgaben im Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung hält. Eine Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie und eine Haltungskennzeichnung im Supermarkt wären echte Gamechanger. Wir sind es satt, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Kennzeichnung vorgeschrieben und beschlossen werden muss – schließlich wollen sie alle! Der Hunger nach Transparenz am Teller steigt, nicht nur in Zeiten von Tierseuchen.