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22.07.2025 EU-News

Budet-Kopf­weh in Brüs­sel

und die Auswirkungen auf die GAP

Die Kommission hat im Juli ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF), also das EU-Budget für den Zeitraum von 2028 bis 2034 vorgelegt. Und dieser Vorschlag hat es in sich. Wie erwartet plant die EU-Kommission eine große Budgetumschichtung und die Zusammenlegung von unterschiedlichen Budgettöpfen mit einem Ziel: mehr Eigenentscheidungshoheit der Mitgliedsstaaten in der Frage, wie das EU-Budget ausgegeben werden soll. Das gilt auch und insbesondere für die gemeinsame Agrarpolitik – den größten Brocken im EU-Budget.

Alles neu in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Das System der Agrarförderungen wird neu aufgestellt, büßt jedoch ein Viertel des ursprünglichen Budgets ein. Noch sind nicht alle Eckpunkte bis ins Detail bekannt, aber was bisher präsentiert wurde, ist nicht geeignet, den Landwirt:innen in Europa die Sorgenfalten von der Stirn zu wischen.

Alles im Eintopf

Anstatt wie bisher einen eigenen Budgettopf für die GAP mit den zwei bekannten Säulen für die grundlegende Einkommensstütze auf der einen und zusätzliche Leitungen wie Umweltmaßnahmen, Ausgleichszulage oder Investitionsschutz auf der anderen Seite, soll es ab 2028 sogenannte „National and Regional Partnership Plans“ geben. Salopp gesagt werden die Gelder für Regionalförderung, Agrarförderung, Fischerei und viele weitere in ein Kuvert gesteckt und den Mitgliedsstaaten überreicht, die dann selbst entscheiden können, was wofür ausgegeben werden kann. Zwar ist die Einkommensunterstützung für die Landwirt:innen „ringfenced“, also für den Bereich gesichert, aber die restlichen Maßnahmen in der GAP sind wesentlich unklarer definiert und so müssen Landwirt:innen in Zukunft wohl mit anderen Bereichen um Geld streiten.

Entscheidung liegt bei Mitgliedsstaaten

Ganz generell hängt im neuen Budgetentwurf also viel von den einzelnen Mitgliedsstaaten ab. Sie sind es, die entscheiden, welche Gelder aus der Agrarförderung für welche Maßnahmen ausgegeben werden. Was dabei raus kommt, ist jetzt schon klar: Ein Fleckerlteppich an unterschiedlichen nationalen Agrarförderplänen ohne gemeinsame Steuerung bedeutet eine Zersplitterung des gemeinsamen Binnenmarktes. Der Budgetentwurf bedeutet auch eine Machtverschiebung vom Parlament hin zur Kommission auf der einen und von Regionen hin zu den Hauptstädten auf der anderen Seite. Eine gute Nachricht für Autokraten wie Orban. Ihnen ist in Zukunft freigestellt, ob und wie sie ihre Regionen und den ländlichen Raum fördern, Umweltschutzmaßnahmen oder gar Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen wollen.

Verpasste Chance im Klimaschutz

Zwar wird das Geld zur Kompensation von Klimakatastrophen aufgestockt, aber ohne Klimaschutz und effektive Anpassungsmaßnahmen, wird das Geld nicht einmal ansatzmäßig reichen. Der Budgetentwurf sieht keine verpflichtenden und ambitionierten Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen vor und aus der Vergangenheit wissen wir: je mehr der Klimaschutz den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen wird, desto weniger geht voran. So kann der dringend notwendige nachhaltigen Umbau der Landwirtschaft nicht funktionieren.

Es gibt auch positive Aspekte im Kommissionsvorschlag zur neuen GAP. So soll es eine Deckelung der Direktförderung bei 100.000 Euro inklusive Degressivität ab 20.000 Euro geben, um sicherzustellen, dass das Geld an Betriebe geht, die es brauchen anstatt an riesige Agrar-Fabriken. Außerdem soll es zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung kleiner und mittelständischer Betriebe sowie interessante neue Ansätze zur Entlastung von Bäuerinnen und Bauern durch eine Unterstützung bei Urlaub oder eine Elternkarenz geben. Bei all dem bleibt aber der schale Beigeschmack, dass es für die einzelnen Landwirt:innen wohl in Zukunft noch mehr als bisher darauf ankommt, in welchem EU-Staat ihr Hof steht.

Martina Follner

Büroleitung & Kommunikation

 

Grüne Bäuerinnen & Bauern

Landgutstraße 17

4040 Linz

[email protected]
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