Wir begrüßen Volksbegehren zur Herkunftskennzeichnung
Während der Bauernbund vorgibt, dem Sozialminister stünde einer Umsetzung nichts im Wege, liegen in Wirklichkeit die Entwürfe des Sozialministeriums zu den Herkunftskennzeichnungs-Verordnungen im Wirtschaftsministerium und werden dort blockiert.
„Die Grünen Bäuerinnen und Bauern begrüßen das vom Verein „Echt Ehrlich“ auf den Weg gebrachte Volksbegehren. Obwohl alle Parlamentsparteien vorgeben, eine Kennzeichnung zu wollen, braucht es anscheinend doch weiteren Druck der Zivilgesellschaft auf den Wirtschaftsbund. Eine umfassende Lebensmittelkennzeichnung ist der Wunsch vieler Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der politische Wille der Grünen, insbesondere der Grünen Bäuerinnen und Bauern,“ so der Sprecher der Grünen Bäuerinnen und Bauern, Abg.z.NR. Clemens Stammler.
Der politische Wille hierzu drückt sich auch auf der Seite 154 im Regierungsprogramm mit den Worten „Verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021“ zwischen ÖVP und Grüne aus.
Während Teile der ÖVP, nämlich der Wirtschaftsflügel, unter „privater Gemeinschaftsverpflegung“ ausschließlich Kantinen verstehen, sieht das die Europäische Union anders.
Denn laut EU-Recht ist Gemeinschaftsverpflegung wie folgt definiert:
LMIV Art 2 d)
„Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden;“
„Da der rechtliche Rahmen der Europäischen Union gegenständlich relativ eng ist, wird man sich, sofern man tatsächlich eine Kennzeichnung wünscht, an diese Vorgaben halten müssen.
Aber auch national ist der Wunsch des Wirtschaftsflügels der ÖVP, die Gastronomie nicht in die Kennzeichnungspflicht zu nehmen, kaum erfüllbar.
Ein Beispiel: Die privat geführte, als Kantine definierte Mensa einer Universität müsste die Herkunft der Primärzutaten kennzeichnen. Der Würstelstand, definiert als Gastronomie vor der Uni nicht. Eine einzige Klage eines Kantinenbetreibers würde wohl reichen, um die Verordnung zu Fall zu bringen,“ erklärt Stammler.
Während der Bauernbund vorgibt, dem Sozialminister stünde einer Umsetzung nichts im Wege, liegen in Wirklichkeit die Entwürfe des Sozialministeriums zu den Herkunftskennzeichnungs-Verordnungen im Wirtschaftsministerium und werden dort blockiert.
„Ich fordere daher den Bauernbund auf, sich endlich handelseins mit dem Wirtschaftsbund zu werden und dem Wunsch der Konsument/innen sowie der Bäuerinnen und Bauern nach einer Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel gerecht zu werden,“ so Stammler abschließend.