02.03.2023
News
Furchtbare Vorgänge am Schlachtbetrieb
Stellungnahme von GBB-Obmann Clemens Stammler zu den furchtbaren Vorgängen am Hühnerschlachtbetrieb Titz*:
Das Video aus dem Schlachthof Titz schockiert auch mich. Masthühner werden durch die Gegend geschleudert, ihnen wird der Schädel und das Genick gebrochen. Dieses Verhalten ist schlicht sadistisch, inakzeptabel und natürlich weit außerhalb des Rechtsrahmens. Was hier passiert ist, ist selbstverständlich nicht legal. In Österreich regeln das Tierschutzgesetz, die Tierhaltungsverordnung und auch die Tierschutzschlachtverordnung, wie mit den Tieren umzugehen ist.
Das Problem ist somit nicht notwendigerweise gesetzlicher Natur, sondern augenscheinlich ein Behördenversagen vor Ort. Denn vor Ort muss jedenfalls ein/e Beschautierarzt/-ärztin anwesend sein. Sie haben für die Behörde den ordnungsgemäßen Ablauf zu garantieren. Natürlich muss diese Person bei derart offensichtlichen Missständen auch aktiv werden. Warum wurde diese Verantwortung nicht wahrgenommen? Warum wurde diese Praxis nicht abgestellt? Das AMA -Gütesiegel zertifiziert zwar den technischen Ablauf, hat aber im Prozess keinen Zutritt. Dies wäre Aufgabe der Landesbehörden und der anwesenden Amtstierärzte/-ärztinnen.
Und natürlich lässt sich auch die Firma Titz nicht aus der Verantwortung nehmen. Es wird versucht sich an einzelnen Mitarbeiter:innen abzuputzen, dennoch darf über das Managementversagen nicht geschwiegen werden. Konsequenzen müssen folgen!
In einem ersten Schritt hat sich die AMA mit der Geschäftsführung auf eine Videoüberwachung und einen Management- und Schulungsplan geeinigt. Das ist ein erster Schritt. Auch ich werde den Fall zum Anlass nehmen Gespräche zu führen, Lücken zu identifizieren und zu schließen.
Bilder wie diese Schmerzen sehr. Bei Hühnern handelt es sich um soziale, fühlende Lebewesen. Sadisten haben in dieser Branche nichts verloren und Behördenversagen sind hier inakzeptabel.
* Ja, ich nenne den Namen der Firma, weil ich diese Information als wesentlich erachte. Bei den Vorfällen handelt es sich nicht um ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter:innen, sondern um ein Managementversagen die gesamte Firma betreffend.