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24.04.2024 News

Es ist Zeit für die Hal­tungs­kenn­zeich­nung

Die aktuelle Debatte zum Ende der Vollspaltenböden in der österreichischen Schweinehaltung führt unweigerlich auch dazu, eine Haltungskennzeichnung tierischer Lebensmittel für Österreich vorzusehen. Das bekannte scheinbare Argument, Tierwohl alleine sichert die tierhaltende Landwirtschaft nicht, ist nur so lange haltbar, solange es für Konsumentinnen und Konsumenten keine Transparenz gibt. Die langjährige Forderung von uns Grünen nach einer Herkunfts- und Haltungskennzeichnung dient der Wahlfreiheit und der Transparenz – im Regal beim Einkaufen und am Teller im Wirtshaus.

Haltungskennzeichnung in 5 Stufen einführen

Österreich kann dem Beispiel Deutschlands folgen. Derzeit verhandeln wir Grüne mit der ÖVP eine Haltungskennzeichnung in 5 Stufen, welche für alle tierischen Lebensmittel gelten soll. Beginnend mit Bio-Lebensmittel in der höchsten Stufe und endend mit dem europäischen Mindeststandard in der niedrigsten Stufe. Es handelt sich um eine freiwillig-verpflichtende Kennzeichnung, die ausschließend ist. 

Das heißt, wer in Österreich Haltung oder Tierwohl ausloben will, muss sich an diese Kennzeichnung halten. So entsteht auf allen Produkten Vergleichbarkeit und gilt für bäuerliche Produzent:innen, Verarbeiter:innen und den Handel. Die Haltungskennzeichnung soll im ersten Schritt frische Ware betreffen und im zweiten auch die Verarbeitung. Ein Meilenstein würde damit erreicht werden! 

Konsument:innen hätten wirklich die Wahl

Die einheitliche Auslobung, aus welcher Tierhaltung das Fleisch oder die Milch kommt, bringt automatisch eine Verschiebung hin zu Produkten, die aus einer besseren Tierhaltung kommen. Gerade beim Schweinefleisch würde dies bedeuten, dass Fleisch aus besserer Haltung mit mehr Platz, Stroh und Frischluft endlich auch als solches einheitlich erkannt werden würde. In Kombination mit der Auslobung der Herkunft, wissen dann Konsument:innen sofort was sie kaufen und welches System sie mit ihrer Kaufentscheidung unterstützen.

Bäuerinnen und Bauern bekommen die Gewissheit, dass sich Lebensmittel aus höheren Haltungsstufen sicher verkaufen lassen. So lässt sich auch das Argument auflösen, mehr Tierwohl im Regal würde nicht gekauft.

Auch am europäischen Binnenmarkt bekämen unsere Lebensmittel einen neuen Stellenwert. Genau dies wäre ein Teil der Planungssicherheit für Bäuerinnen und Bauern, welche derzeit so gerne herangezogen wird.

Planungssicherheit gibt nämlich nicht nur die gesetzliche Regelung von Mindeststandards in der Tierhaltung, Planungssicherheit bekommt man auch, wenn die richtigen Signale von Seiten der Absatzmärkte kommen. 

Tierschutz ist eingebunden

Die Erfahrungen aus dem AMA-Gütesiegel zeigen, dass dort die Mitsprache und Akzeptanz aus Tierschutzperspektive fehlt. Dadurch gerät das Gütesiegel immer wieder unter Druck, vor allem, weil es sich in den unteren Stufen wenig vom gesetzlichen Mindeststandard abhebt und dadurch die Frage entsteht, ab wann sprechen wir von einem Gütesiegel? Nur die Garantie, „in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet“ reichte zwar Anfang der 2000er Jahre, heute ist sie eindeutig zu wenig.

Die Haltungskennzeichnung hingegen ist eine, welche unmittelbar das so genannte Tierwohl auslobt. Somit ist es nur eine logische Folge, dass bei der Erarbeitung als auch bei der Weiterentwicklung dieser Kennzeichnung auch Tierschutzorganisationen in den Prozess eingebunden sind. Dafür setzen wir Grüne uns ein.

Wie beim Natur- und Umweltschutz gilt auch hier, dass die Einbindung des Tierschutzes zu einer Win-Win Situation für die Landwirtschaft führen kann.

Stand der Verhand­lungen

Die Einführung der Haltungskennzeichnung würde gesetzlich erfolgen und bekäme dann eine eigene Verordnung in welcher die 5-stufige Kennzeichnung vergleichbar über alle Sparten (Schwein, Rind, Geflügel, Milch) eingeführt werden würde. Dazu müssen sich neben Grünen und der ÖVP auch noch die bäuerlichen Branchen, die Lebensmittelverarbeitung als auch der Handel und der Tierschutz einig werden. 

Derzeit ist unter allen Beteiligten eine positive Stimmung zu vernehmen, die Haltungskennzeichnung einzuführen.

Die Einführung dieser, so knapp vor Ende der Gesetzgebungsperiode, ist eine hoch ambitionierte, müsste doch die entsprechende gesetzliche Regelung noch im Juni im Gesundheitsausschuss des Nationalrats und dann im Juli vom Nationalrat selbst beschlossen werden. 

Olga Voglauer vor grünem Hintergrund
Olga Voglauer

Vorstandsmitglied GBB Österreich

Nationalratsabgeordnete

Bundesagrarsprecherin

Bio-Heumilchbäuerin

[email protected]
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