Adios vom Vorsorgeprinzip bei neuer Gentechnik?!
Grüner Agrarsprecher ist gegen Aufweichung bewährter Prinzipien und warnt vor Folgen auf Umwelt und Gesundheit, Vertrauensverlust und Marktmacht
– „Ein Abrücken von den bewährten Prinzipen halte ich für grob fahrlässig. Die langfristigen Folgen auf Umwelt und Gesundheit sind oft sehr schwer vorherzusagen und auch die Wechselwirkungen zwischen Genen sind schwer abschätzbar. Eine wissenschaftliche Risikobewertung vor Inverkehrbringung halte ich daher für den Minimalanspruch“, sagt Clemens Stammler, Agrarsprecher der Grünen im Parlament und Obmann der Grünen Bäuerinnen und Bauern, zu den heute präsentierten Vorschlägen der EU-Kommission zur Deregulierung der neuen Gentechnik.
Im Zusammenhang mit der neuen Gentechnik fordert die Kommission ein Abweichen von den bewährten Regeln, namentlich Risikobewertung, Folgenabschätzung und Rückverfolgbarkeit. Geht es nach der Kommission sollen gentechnisch veränderte Pflanzen, die „konventionellen Pflanzen ähnlich“ sind, von nun an nicht mehr extra zugelassen werden müssen. Für Stammler sind diese Vorschläge inakzeptabel.
In den Vorschlägen sieht der Agrarsprecher eine Begünstigung der Agrarkonzerne gegenüber konventionellen Züchter:innen: „Gentechnische Verfahren sind aufwendig und teuer und deshalb im Wesentlichen Großkonzernen, allen voran Monsanto/Bayer oder Corteva, vorenthalten. Die profitorientierten Konzerne arbeiten mit Patenten um am Ende andere von der Verwendung des Saatgutes auszuschließen. In Folge können auch konventionelle Züchter:innen geklagt werden, wenn ihre Produkte jenen der Konzerne ähnlich sind. Deregulierung führt hier also keineswegs zu mehr Vielfalt und Wettbewerb, sondern zu einer Verengung des Saatgutmarktes, Rechtsunsicherheit und Machtkonzentration.“
Durch den Mangel an Transparenz sieht Stammler das Vertrauen der Konsument:innen gefährdet: „Ohne Kennzeichnungspflicht kann ich mich de facto nicht länger darauf verlassen, dass mein Essen auch tatsächlich gentechnikfrei ist. Ebenso wenig können Biobäuer:innen künftig die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte garantieren, obwohl sie laut EU-Bioverordnung dazu verpflichtet sind. Durch die geplante unregulierte Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Organismen, ohne jegliche Kennzeichnungspflichten, wird den Konsument:innen und Bäuer:innen durch die EU ihre Wahlfreiheit genommen. Ein Gentechnikfreies Österreich wäre damit Geschichte. Ein derartiger Vertrauensverlust kann nicht das Ziel sein.“